Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
Neuer Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst auszurechnen, und sollte 0,5% von seinen jährlichen Gesamteinnahmen betragen. Wir vertrauen voll und ganz unseren Mitgliedern. Wer innerhalb eines Jahres nichts bezahlt, kann leider nicht weiterhin als Parteimitglied geführt werden.
Um eine jährliche Einzahlung wird aus finanztechnischen Gründen gebeten.
Links
Ein Packerl Partei, bitte! (Mitgliedsbeiträge bei anderen Parteien)
ad Anregungen
Die Mehrheit wird einen Lohn und vielleicht der eine oder andere eine Mieteinnahme haben. Für Unternehmer, gehe ich natürlich vom "ehrlichen" Gewinn aus. Die wenigen werden schon wissen, was ihre "ehrlichen" Gewinne in einem Jahr waren.