Initiative i3411: Freigabe erst nach Abwägung der Vor- und Nachteile
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Aufhebung jedweden Gebietsschutzes
Letzter Entwurf vom 08.08.2013 um 14:50 Uhr · Quelltext

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Gebietsschutz abgeschafft werden sollte oder nicht, sollte man vorher prüfen, was denn der ursprüngliche Zweck des Gebietsschutzes war. Erst daraus lässt sich ableiten, ob ein Gebietsschutz abgeschafft oder durch etwas anderes ersetzt werden soll.

Beispiel: Apotheke

Eine Apotheke hat eine gesundheitspolitische Aufgabe. Sie hat einen Versorgungsauftrag, der über die normale Tageszeit hinausgeht. Es muss die Versorgung in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen gewährleistet werden. Dazu kommt eine beratende Rolle durch akademisch ausgebildete und geprüfte Pharmazeuten. Apotheken haben ein Werbeverbot und festgelegte Aufschläge auf die Medikamentenpreise.
 

Eine Apotheke wickelt heute einen Großteil des Zahlungsverkehrs zwischen Krankenkasse und Hersteller ab. Die Preisverhandlungen finden im Hintergrund zwischen den Kassen und den Pharmaherstellern statt. Das passiert zum Vorteil der Kundschaft, die das Medikament damit nicht vorfinanzieren muss und sich die Abrechnung mit der Kasse erspart. Die Kasse wiederum erspart sich hohe Personalaufwände durch die Standardisierung und den Verzicht auf die direkte Abrechnung mit den Versicherten.
 

Mit einer Abschaffung des Gebietsschutzes muss zwangsläufig sowohl die Preisbildung, als auch die gesundheitspolitische Aufgabe neu festgelegt werden. Einer Apotheke, die sich im Wettbewerb mit einer Internetapotheke befindet, kann nicht vorgeschrieben werden, teure Akademiker zu beschäftigen wenn es reicht, dem Kunden einen Zettel mitzugeben wo alles nötige draufsteht.
 

Ebenso muss die Versorgungspflicht überarbeitet werden. Wozu eine regionale Erreichbarkeit, wenn es möglich ist, das Medikament 24/7/365 durch einen Kurierdienst zustellen zu lassen? Gegen Entgelt natürlich. Das muss dann mit der Krankenkasse verrechnet werden. Ein Vorteil hier wäre, dass der Arzt diese Bestellung veranlassen kann und dann eine Lieferung nach Hause erfolgt.
 

Sollte ein Kunde das Medikament nicht gleich bezahlen können, so muss der Apotheker entscheiden, ob er einem Verkauf auf Rechnung zustimmt oder ob er das Medikament nicht verkauft (wenn z.B. der Kunde bereits größere Summen schuldig geblieben ist). Es ist damit zu rechnen, dass besonders Kunden, die ihre Buchhaltung nicht im Griff haben oder knapp bei Kasse sind, hier in Schwierigkeiten kommen könnten (beispielsweise ältere Menschen).
 

Begleitende Marktöffnungen

Eine andere Form von "Gebietsschutz" betrifft die Krankenkassen. Diese wurden im Antrag nicht erwähnt, sind aber Teil des Konzeptes. Konsequenterweise bedeutet eine Liberaliserung der Apotheken auch eine Liberalisierung der Krankenkassen. Ich muss mir dann die Kassen aussuchen können. Denn nur damit kann ich mir die Kasse aussuchen, die die meiste Leistung bietet. Oder die für mehr Geld mehr Leistung bietet. Das ist heute leider nicht möglich, wäre aber im Falle einer Öffnung notwendig.
 

Schwierig sind solche Modelle für Leute, die hohe Leistungsbezüge aus den Kassen haben. Hier stellt sich die Frage nach einer Annahmepflicht für die Versicherungen, die allerdings wiederum die Versicherungen in ihren Marktfähigkeiten einschränken. Denn bei weniger chronischen Leistungen könnte man den Versicherten andere Leistungen anbieten, die sie zum Verbleib in der Versicherung bewegen (Konkurrenz/Werbung).