Initiative i3310: VoR: Pficht Sonderbedarf ankündigen und 50/50 zwischen den Eltern aufteilen?
Diese Initiative wurde am/um 12.07.2013 00:30:15 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 11.07.2013 um 23:33 Uhr · Quelltext

- Sonderbedarf: Eine Mutter kann für ihr Kind Sonderbedarf (Zahnspangen, Brillen, aber auch Computer, psychotherapeutenstunden, Ferienlager, etc.) bezahlen und das Geld im nachhinein vom Vater zurück fordern. Auch ein Jahr oder länger später, was oft mehrere tausend Euro ausmachen kann und existenzbedrohend ist. Der Vater muss das zu 100% zahlen, die Mutter muss weder etwas von ihrem Gehalt beisteuern, noch vom laufenden Unterhalt, den sie vom Vater erhält (wenn der Unterhalt nicht über dem Regelbedarf liegt) Soll die Mutter solche Kosten vorankündigen müssen? Soll die Zahlung 50/50 zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden?