Initiative i3247: Mischsystem STV, Proportional, Basisdemokratiepflicht, Überhangverhinderung.
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Letzter Entwurf vom 29.06.2013 um 17:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge gleichberechtigt mit i39 (single transferable vote nach irischem Vorbild) ins Parteiprogramm aufgenommen werden (Option 2):

Text

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Wahlrecht

Mischsystem Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote) mit Proportionalausgleich, Überhangverhinderung und Basisdemokratiepflicht

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für einen Wechsel des Wahlsystems für Nationalratswahlen von Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf ein 50-50-Mischsystem mit übertragbarer Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV-Droop-Gregory) mit Proportionalausgleich in einem zweiten bundesweiten Ermittlungsverfahren aus. Dieses Mischsystem hat den großen Vorteil, dass es einerseits die Proportionalität erhält, andererseits aber eine deutlich stärkere Persönlichkeitswahlkomponente beinhaltet. Für das bundesweite Zweitverfahren gilt Basisdemokratiepflicht für alle Parteien. Dies bedeutet, dass alle Parteimitglieder gleichberechtigt am Prozess der Bundeslistenerstellung teilnehmen können müssen. Entweder durch Nominierungskonvente oder durch Unterstützungserklärungsreihungen.

Bei wahlkreisinternen STV reiht jeder Wähler die Wahlkreiskandidaten nach seiner persönlichen Präferenz. Bei der Auszählung werden zunächst die Erstpräferenzen gezählt. Erreicht nun ein Kandidat die nötige Stimmenquote (in Abhängigkeit der noch gültigen Stimmen), so ist er gewählt und seine überschüssigen Stimmen werden anteilsmäßig entsprechenden der Reihungen auf den Wahlzetteln an den nächsten Kandidaten weiterverrechnet. Sobald in irgendeinem Schritt kein Kandidat mehr die Quote erreicht, aber noch nicht alle Plätze vergeben sind, wird der derzeit letztplatzierte Kandidat gestrichen und dessen Stimmen weiterverrechnet; dieses Prozedere wird fortgesetzt, bis alle Plätze im entsprechenden Wahlkreis vergeben sind. Zur Droop-Quote: Die Droop-Quote ist als (gültige Stimmen)/(zu vergebende Sitze + 1) + 1 definiert und ist bei STV international gebräuchlich. Zur gewichteten inklusiven Gregory-Methode (weighted inclusive Gregory method): Ein wichtiger Aspekt von STV ist, dass nicht nur „unverbrauchte“ Stimmen von chancenlosen Kandidaten weiterverrechnet werden, sondern auch „überschüssige“ Stimmen von gewählten Kandidaten (also jene Stimmen, die ein gewählter Kandidat zum Zeitpunkt, da er die Quote erreicht, über die Quote hinaus erhalten hat). Nach der gewichteten inklusiven Gregory-Methode werden alle Stimmen für einen bereits gewählten Kandidaten weiterverrechnet, gewichtet nach dem tatsächlichen Überschuss an Stimmen über die Droop-Quote hinaus. In bisherigen Implementierungen von reinem STV ohne Zweitverfahren hat sich gezeigt, dass zu kleine Wahlkreise kleinere Parteien benachteiligen.

Zur Verhinderung von Überhangmandaten soll eine Zustimmungsquotientenreihung vorgenommen werden. Das Bundesgebiet soll in ca. 14 Wahlkreise zu ca. durchschnittlich 6.5 Mandaten geteilt werden. Ein möglicher grober Vorschlag für eine Wahlkreisaufteilung wäre folgender:

Wahlkreis – Sitze – dzt. RWKe - Bevölkerung Bgld/NÖ Süd 5 1A,1B,3E 488482 Kärnten 6 2A-2D 557773 NÖ Nord 8 3A-3C 757055 NÖ Mitte 9 3D,3G,3F 658133 Linz/Traunvtl 6 4A,4D 582564 OÖ Nord 9 4B,4C,4E 834208 Salzburg 6 5A-5C 534122 Graz-StmkSüd 8 6A-6D 711389 Stmk Nord 6 6E-6H 501866 Tirol o.Oberl. 6 7A,7B,7D,7E 581034 Arlbergregion 6 8A,8B,7D 505156 Wien Innen 5 9A-9C 492768 Wien Süd 7 9D,9E 663808 Wien Nord 6 9F,9G 574660 Gesamt 91 8443018

Da nur ca. die Hälfte der Mandate im ersten Verfahren vergeben wird, und die zweite Hälfte in einem zweiten bundesweiten proportionalausgleichenden Ermittlungsverfahren aufgrund der Gesamtstimmenzahl ist eine Wahlkreiskommission, die immer unter dem Verdacht steht, Gerrymandering / Wahlkreisschneiderei zu betreiben, überflüssig. In zweiten Verfahren soll das Sainte-Laguë-Verfahren verwendet werden.

Eine Anpassung/Veränderung von Wahlkreisen nach z.B. Volkszählungen soll vorgenommen werden. • Die Größe der Wahlkreise sollte 5 bis 9 Sitze betragen. • Durch den Proportionalausgleich im zweiten bundesweiten Ermittlungsverfahren werden Ungleichheiten im Stimmgewicht ausgeglichen.

Die Piratenpartei Österreichs fordert keine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein vergleichbares Wahlsystem.

Bemerkungen

Dieses weltweit einzigartige Mischsystem hätte den Vorteil, dass man viele Dinge erstmals erforschen kann: .) die dirty-campaigning-Anfälligkeit der beiden Systemhälften im Vergleich .) ob die Parteien im Falle vieler Vertreter kleiner Minderheiten oder vieler Einthemenexperten eher den Weg über die Wahlkreise oder eher den über die Bundesliste beschreiten.

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass es für viele Menschen leichter ist, 0,6% bundesbasisdemokratisch als 20% wahlkreisbasisdemokratisch zu erreichen.

Was die neu aufgetauchte Populismusanfälligkeitsfrage betrifft: schwierig zu beantworten; hängt auch von vielen Faktoren ab. Aber in einem Mischsystem könnte man erforschen, ob die erste Systemhälfte oder die zweite anfälliger für Populismus ist.