Diese Initiative | 16 | (13+3) | 19 | (17+2) | Sponsoring für Bundesgeneralversammlung | |||
Diese Initiative | 12 | (11+1) | 15 | (13+2) | Kein Sponsoring für Bundesgeneralversammlung |
Initiative i323: Kein Sponsoring oder bestenfalls Leihgabe
Ja: 10 (40%) · Enthaltung: 15 · Nein: 15 (60%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 24.08.2012 um 14:47 Uhr · Quelltext
Die weitgehende Verflechtung von politischen Parteien und Wirtschaftsunternehmen bezeichnet man im Allgemeinen als Korruption. Diese beginnt immer im Kleinen, z.B. mit Sponsoring.
Es stellt sich die Frage, inwieweit das überhaupt legal ist, oder bereits als "Anfüttern" zu werten ist.
Selbst wenn es legal ist, würde ich es für problematisch halten.
Es wäre eher dann akzeptabel, wenn es nur eine Art Leihgabe wäre, die nach erfolgter Wahlkampfkostenrückerstattung oder Parteienförderung zurückgezahlt würde.