Initiative i3156: Abschaffung des Bankgeheimnisses für Terroristen, Geldwäscher und Abgabenhinterzieher
 Ja: 4 (15%) · Enthaltung: 5 · Nein: 23 (85%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 06.06.2013 um 13:25 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (12)

So, mir reicht das Gefasel. Ich will jetzt wissen, wie unbedingt die Piraten zum Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und der Gleichbehandlung aller Bürger stehen. Momentan habe ich das Gefühl, dass innerhalb der Piratenpartei ein sonderbarer Zugang den genannten Themen gepflegt wird. Dazu muss man sich nur die entsprechenden Aussagen zum Bankgeheimnis durchlesen (kann sich jeder selbst per Suchfunktion heraussuchen).
 

Der folgende Text mögen an geeigneter Stelle in das Programm der Piratenpartei Österreichs aufgenommen werden:

Text

Bankgeheimnis

Abschaffung des Bankgeheimnisses für Betrüger, Geldwäscher und Abgabenhinterzieher

Die Piratenpartei Österreichs tritt für die Abschaffung des Bankgeheimnisses zur Verbesserung der behördlichen Verfolgungsmöglichkeiten für Terroristen, Geldwäscher und Abgabenhinterzieher ein. Die Verschwiegenheitspflicht der Banken wird gegenüber dem Staat aufgehoben. Die Grenze von 100.000€ zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens wird abgeschafft, wodurch die Verfolgung von Betrugsfällen insbesondere in folgenden Fällen ermöglicht wird (angelehnt an das deutsche Vorbild):

  • Steuerhinterziehung (z.B. Schwarzarbeit)
  • Abgabenhinterziehung SV (z.B. Putzfrau, etc.)
  • Subventionsbetrug
  • Bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Frühpensionen, Invalidenrenten
  • Pflegegeld
  • Krankenversicherung
  • Arbeitgeberlohnfortzahlung
  • Wohnbeihilfen
  • Familienbeihilfen
  • Kindergeld
  • Kindergartenförderung
  • Schüler- und Studierendenbeihilfen
  • Bewährungshilfe

Zur Beschleunigung der Verfahren werden die Finanzbehörden aufgefordert, ein System für den automatisierten Konteneinzelabruf nach deutschem Vorbild (§ 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen) einzurichten. Die Finanzbehörden werden befugt, auf mindestens drei Jahre in die Vergangenheit alle Kontobewegungen der betreffenden Person abzurufen. Die zuständigen Behörden dürfen die Finanzbehörden ersuchen, bei den Kreditinstituten alle erforderlichen Daten abzurufen, soweit dies zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den Betroffenen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Die Verfolgung dieser Straftaten sollte unter größtmöglicher Berücksichtigung des Datenschutzes erfolgen.
 

Begründung

Die Piratenpartei Österreichs steht angeblich für die Gleichbehandlung aller Bürger. Das bedingt, dass im Fall des Bankgeheimnisses ebenfalls alle gleich behandelt werden. Wenn die Behörde nun also Verdachtsmomente hat (z.B. einen Hinweis aus der Bevölkerung, dass jemand unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch nimmt), so soll sie berechtigt sein, dem Hinweis nachzugehen. Die Abschaffung der 100.000€ Grenze und des Richtervorbehaltes helfen dabei. Im Verwaltungsstrafverfahren sollen die Konten der betreffenden Person geöffnet werden dürfen, damit sich die Finanz einen umfassenden Einblick über den Lebenswandel der Person machen kann. Denn über die Kontobewegungen lässt sich u.a. feststellen, ob die Person Zahlungen erhält, die der Behörde bei Antragstellung verschwiegen wurden.
 

Wer mehr wissen will

§ 38 Bankwesengesetz (Verfassungsbestimmung)

§ 116. Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte

§ 38 BWG

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.2006, 2004/14/0022

102. Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG)

Das Bankgeheimnis : unter besonderer Berücksichtigung der Aufhebung der Anonymität und im internationalen Rechtsvergleich

Datenschutz in Österreichs Banken

Das Bankgeheimnis im gerichtlichen Strafverfahren (Inhaltsverzeichnis)

Bankgeheimnis und FinStrG

Initiative i1500: Anpassung des Bankgeheimnisses

Re: Jeder dritte Finanzbeamte hat Bürger ausspioniert / Kontodatenabrufmöglichkeiten deutscher Behörden

ARGEdaten: Wirtschaftsauskunftsdienste: Mittelalterliche Prangermethoden
 

Anmerkung

Ich bin mal gespannt, wofür sich die Piraten aussprechen. Mit dem Datenschutz, Privatsphäre, Gleichbehandlung, etc. scheint es hier ja nicht mehr weit her zu sein. Hauptsache man bedient irgendeinen populistischen "die Reichen müssen zahlen" oder "die Reichen sind alle Steuerbetrüger" Komplex. Das scheint den meisten hier zu reichen.
 

Es ist übrigens nur ein Meinungsbild. Das wandert nicht gleich ins Programm.

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