Diese Initiative | 10 | (6+4) | 44 | (14+30) | Keine Satzungsänderung | |||
Diese Initiative | 35 | (10+25) | 6 | (5+1) | Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung (in LDO und Satzung) |
Antrag Teil 1
Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden:
Text
(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.
(5) Anträge zur Änderung oder Erweiterung des Grundsatzprogramms müssen in zwei Stufen eingebracht werden:
- Einbringung gemäß der LDO als Antrag zur Mitgliederversammlung.
- Beschluß auf der nächsten BGV mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen.
Antrag Teil 2
Text
Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:
- Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms bei einer Mitgliederversammlung.
- Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Anträge werden genau 32 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.
- Neu: ≤ 14 days
- Diskussion: 700 days
- Eingefroren: 10 days
- Abstimmung: 15 days
- _
- Quorum Thema: ≥ 0%
- Quorum Initiative: ≥ 0%
- Direkte Mehrheit: > 70%
- Indirekte Mehrheit: > 70%
- Anträge werden genau 32 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.
- Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
Antrag Teil 3
Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:
Text
- Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
Begründung
Dieser Antrag lehnt sich sehr stark an i2954 an, aber fordert nur die Einbringung gemäß des neu definierten LDO-Regelwerks, und keine erfolgreiche Abstimmung im Liquid, bevor auf BGV abgestimmt wird. So wird eine Filterung/Erweiterung/Findung von Kompromissanträgen über Liquid gefördert bzw vorrausgesetzt, aber schafft keine Abstimmungshürde vor der BGV.