Initiative i2990: Grundsatzprogr. zur MV (Einbringung in LQ, Abstimmung nur BGV) (überarbeitet)
 Ja: 10 (24%) · Enthaltung: 29 · Nein: 31 (76%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
10(6+4)44(14+30)
 
 
Keine Satzungsänderung
Diese Initiative
 
 
35(10+25)6(5+1)
 
 
Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung (in LDO und Satzung)
Letzter Entwurf vom 13.05.2013 um 00:50 Uhr · Quelltext

Antrag Teil 1

Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden:

Text

(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.

(5) Anträge zur Änderung oder Erweiterung des Grundsatzprogramms müssen in zwei Stufen eingebracht werden:

  1. Einbringung gemäß der LDO als Antrag zur Mitgliederversammlung.
  2. Beschluß auf der nächsten BGV mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen.

Antrag Teil 2

Text

Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:

  • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms bei einer Mitgliederversammlung.
    • Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Anträge werden genau 32 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.
        • Neu: ≤ 14 days
        • Diskussion: 700 days
        • Eingefroren: 10 days
        • Abstimmung: 15 days
      • _
        • Quorum Thema: ≥ 0%
        • Quorum Initiative: ≥ 0%
        • Direkte Mehrheit: > 70%
        • Indirekte Mehrheit: > 70%

Antrag Teil 3

Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:

Text

  1. Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung

Begründung

Dieser Antrag lehnt sich sehr stark an i2954 an, aber fordert nur die Einbringung gemäß des neu definierten LDO-Regelwerks, und keine erfolgreiche Abstimmung im Liquid, bevor auf BGV abgestimmt wird. So wird eine Filterung/Erweiterung/Findung von Kompromissanträgen über Liquid gefördert bzw vorrausgesetzt, aber schafft keine Abstimmungshürde vor der BGV.