Kein derartiger Programmpunkt („Demokratiefinanzierung“) wegen zahlreicher Einwände
Es soll kein Programmpunkt zu derartiger „Demokratiefinanzierung“ beschlossen werden, insbesondere wegen der Gefahr der Neu-(Rechts-)Extremismusförderung, der Schwierigkeit der Kontrolle und der Spesen- und Verwaltungverluste.
Begründung
1.) Die derzeitige Regelung, die Parteiförderung an Vertretung im Parlament (und damit Überschrittenhaben der 4%-Hürde) koppelt, hat den Vorteil, dass so ausgeschlossen ist, dass extreme Kleinstparteien oder Ähnliches (z.B. neurechte Kleinstparteien, NGOs, Internetportale, etc.) unter der Vierprozenthürde gefördert und finanziert werden.
2.) Fünf Zahlungsströme durch 9 Millionen Zahlungsströme zu ersetzen, hat den Nachteil, dass es kaum kontrollierbar ist, dass es u.U. teure Kontroll- und Überwachungsstrukturen bräuchte, um Mißbrauch, Stimmenkauf etc. zu reduzieren (Verhindern wird dann unmöglich sein). Und 5 Zahlungsströme durch 9 Millionen zu ersetzen hat weiters den Nachteil höherer Spesen und Transaktionskosten. Auch erhöhte Bürokratie- und Administrationskosten würden dann anfallen. Der Rechnungshof ist jetzt schon an der Überlastungsgrenze; ihm zusätzlich die Kontrolle dieser 9 Millionen Demokratieschillingszahlungen aufzubürden, würde seine Kontrolltätigkeit und –qualität beeinträchtigen.
3.) Es stellt sich die Frage, ob ein derartiger Vorschlag überhaupt mit dem Kodex und dem Parteiprogramm der Piratenpartei vereinbar ist, die eine sehr scharfe Abgrenzung gegenüber Rechtsaussen vorsehen.