Initiative i2750: Entfernung von §10 der Landesgeschäftsordnung (Landesgeschäftsführung)
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Letzter Entwurf vom 28.03.2013 um 07:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

In der Landesgeschäftsordnung soll §10 entfernt werden:

Alter Text

§10 Landesgeschäftsführung

(1) Die LGF hat in jeder LV Sitzung einen Schatzmeisterbericht und einen Bericht über Mitgliederstand abzugeben.

Neuer Text

entfällt

Begründung

Nachdem diese Bestimmung ohne Konsequenzen ignoriert wurde und die entsprechenden Daten auf der Bundeshomepage veröffentlicht sind, ist dieser Paragraph zu streichen..

Wegen der Anregung "Unwahre Aussage":
Soviel mir bekannt ist, bist Du nicht Mitglied der Landesgeschäftsführung. Auch sind die reine Bekanntgabe von Kontostand und Mitgliederanzahl kein Bericht. Darunter versteht man Kontobewegungen, Ab- und Zugänge von Mitgliedern, ...

Daher wurde §10 nicht eingehalten.