Initiative i2750: Entfernung von §10 der Landesgeschäftsordnung (Landesgeschäftsführung)
Ja: 6 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
In der Landesgeschäftsordnung soll §10 entfernt werden:
Alter Text
§10 Landesgeschäftsführung
(1) Die LGF hat in jeder LV Sitzung einen Schatzmeisterbericht und einen Bericht über Mitgliederstand abzugeben.
Neuer Text
entfällt
Begründung
Nachdem diese Bestimmung ohne Konsequenzen ignoriert wurde und die entsprechenden Daten auf der Bundeshomepage veröffentlicht sind, ist dieser Paragraph zu streichen..
Wegen der Anregung "Unwahre Aussage":
Soviel mir bekannt ist, bist Du nicht Mitglied der Landesgeschäftsführung. Auch sind die reine Bekanntgabe von Kontostand und Mitgliederanzahl kein Bericht. Darunter versteht man Kontobewegungen, Ab- und Zugänge von Mitgliedern, ...
Daher wurde §10 nicht eingehalten.