Initiative i2683: Studienzeiten für Pension (wieder) anrechnen
 Ja: 16 (31%) · Enthaltung: 10 · Nein: 36 (69%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 18.03.2013 um 17:23 Uhr · Quelltext

seit schwarzblau gibt es das nicht mehr, vorher war das seit 1945 normal: Anrechnung von Studienzeiten für die Pension.

Forderung: 4 Jahre für Matura 2 jahre für Bachelor 3 Jahre für Masters 3 Jahre für Doktorat (wenn es eine Dissertation umfasste) für die Pension anzurechnen, unbeschadet einer hoffentlich bald kommenden, umfassenden Regelung mit einem bedingungslosen Grundeinkommen BGE.

Dieser Antrag soll nicht als Gegenargument gegen BGE verstanden werden, sondern den schwarzblauen Unfug reparieren:

Begründung:

die schwarzblaue Pensionsregelung ging davon aus, dass AkademikerInnen grundsätzlich ein Vielfaches von Nichtakademikern verdienen (was nie gestimmt hat und heute weniger denn je stimmt) und inzwischen sind Akademikerjobs nicht nur weniger geworden, sondern das AkademikerEinkommen ist auch noch stark gesunken, wo eines (als "Lebens"Arbeits"Zeit") überhaupt vorhanden ist.

Besser ist eine umfassende Regelung, aber als Vorstoss der Piratenpartei ist dieser PensionsAntrag durchaus sinnvoll.