Initiative i2398: Bürgerinformation - Textergänzung - Untertitel für Gehörlose und Hörbehinderte Menschen
 Ja: 56 (92%) · Enthaltung: 2 · Nein: 5 (8%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 17.02.2013 um 15:49 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Im Parteiprogramm möge unter der Überschrift „1.3.3 Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams“ der folgende Text angepasst werden:

Alter Text

Für eine echte Bürgerbeteiligung brauchen die Bürger Informationen. Die Piratenpartei Österreichs fordert die Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams aus den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen über das Internet. Diese Aufzeichnungen sollen für alle Bürger kostenlos und unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung in einem öffentlichen Archiv abgespeichert werden und jederzeit online aufrufbar sein.

Neuer Text

Für eine echte Bürgerbeteiligung brauchen die Bürger Informationen. Die Piratenpartei Österreichs fordert die Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams aus den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen über das Internet. Diese Aufzeichnungen sollen für alle Bürger kostenlos und unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung in einem öffentlichen Archiv abgespeichert werden und jederzeit online aufrufbar sein.

Radio- und Fernseh-Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Bürgerinformation dienen, müssen ebenso in einem öffentlichen Archiv abgespeichert und jederzeit kostenlos abrufbar sein. Um auch gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderung die barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen, sind diese wahlweise um Untertiteln oder Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache zu ergänzen. Die Option zur Zuschaltung von Untertiteln oder Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache muss gut erkennbar auf der Website dargestellt werden.
 

Begründung

Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit sind von der GIS nicht mehr befreit und müssen 100% zahlen. Daher ist es das Mindeste, wenn eine barrierefreie Bürgerinformation gewährleistet ist.