Initiative i2341: Verkehrsstrafen Tagsatz statt fixer €-Betrag
 Ja: 41 (77%) · Enthaltung: 5 · Nein: 12 (23%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
28(16+12)17(16+1)
 
 
Verkehrsstrafen %-Wert statt fixer €-Betrag
Letzter Entwurf vom 10.02.2013 um 22:56 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Vorweg:
1) Das ist ein Meinungsbild.
2) Es geht nicht um ein Verbot von Strafen im Straßenverkehr.
3) Meine letzte Verkehrsstrafe liegt Jahre zurück und ich halte Verkehrsstrafen für eine sinnvolle Maßnahme.
4) ABER ich bin dafür das Personen gerecht/fair bestraft werden, wenn dies nötig ist.
5) Der vorgeschlagene Lösungsweg ist nur ein VORSCHLAG...andere Lösungswege die zum gleichen Ziel führen sind ebenso willkommen.


Dieser Vorschlag ist im Grunde ident mit i2321 nur werden statt %-Sätzen Tagsätze verwendet.
Diese Initiative ist aufgrund einer Anregung in i2321 entstanden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagessatz#Tagess.C3.A4tze_im_Strafrecht

Die Überlegung:

Zur Zeit bezahlen wir alle unabhängig von unserem Einkommen unsere Verkehrsstrafen. Herr Muster mit 1500€ Netto zahlt bei einem Vergehen "zu schnelles Beispiel" genauso 30€ wie Frau Muster mit 2500€ Netto.

Nun ist jedoch für Herrn Muster die Strafe im Verhältnis zu seinem Einkommen weit höher als für Frau Muster.
Frau Muster kann sich das Vergehen also öfter bzw. leichter leisten als Herr Muster.

Darin sehe ich eine große Ungerechtigkeit.

-→ Wenn jemand eine Tat begeht, soll die Strafe dafür für jeden, im Verhältnis, gleich hoch oder niedrig sein.

Mögliche Lösung:

Eine mögliche Lösung wäre, die Strafe mit Tagsätzen anzugeben.

Wird die Tat "zu schnelles Beispiel" mit 2 Tagsätzen (2/30 des Einkommens) bestraft so hat die Strafe (unabhängig vom Einkommen) für jeden den gleichen Schweregrad. (Eine andere Tat "anderes Beispiel" wird mit 5 Tagsätzen und wieder eine andere "verdammt schweres Beispiel 60 Tagsätzen", etc etc, bestraft)

Die Polizei stellt daraufhin einen Strafzettel (inkl Daten von Führerschein/Zulassungsschein) mit den x-Tagsätzen aus. Der Fahrer der die Tat "zu schnelles Beispiel" begangen hat bekommt den Strafzettel mit 2 Tagsätzen. Eine Kopie des Strafzettels geht an das Finanzamt.

Das Finanzamt kennt normalerweise das Einkommen einer Person. Das Finanzamt berechnet aufgrund des Strafzettels die Höhe der Strafe und stellt die Aufforderung zur Zahlung dem Täter zu. Bezahlt der Täter die Strafe, erhält die Polizei vom Finanzamt eine Meldung, dass die Strafe bezahlt wurde.

Es müsste bei dieser Lösung noch genau überlegt werden, welche Informationen die Polizei und welche das Finanzamt wirklich benötigt. So muss das Finanzamt zB (meines Erachtens) nicht wissen um welche Tat es sich handelt.

Außerdem müsste man überlegen, wie man bei Tätern aus dem Ausland vorgeht. Es müssen auch Ausländer gleich fair wie Inländer behandelt werden.

Das Thema wurde 2012 schon einmal im Forum diskutiert. Das Meinungsbild soll in Erfahrung bringen wie viele Personen einem solchen (oder ähnlichen) System Sympathie entgegen bringen

Informationen zu Systemen in anderen Ländern:
http://diepresse.com/home/panorama/welt/765428/Drakonische-Verkehrsstrafen-in-Teilen-Europas