Initiative i2318: Regelung Nachrücker
 Ja: 10 (77%) · Enthaltung: 0 · Nein: 3 (23%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 20.02.2013 um 15:02 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Nachrücker werden nach Ausfall durch LV bzw LGF bestätigt

Zusatz zu § 3 Abs 6 in altem Text:

Nachrückerkandidatinnen und -kandidaten können bei einem Fernbleiben des jeweiligen gewählten Organs die Funktion und Stimme interimistisch übertragen bekommen.
Nachrückerkandidatinnen und -kandidaten übernehmen nach dem unentschuldigten Fernbleiben über die Dauer von 30 Tagen des jeweiligen gewählten Organs die Funktion und Stimme dauerhaft.