Initiative i208: Abmahnwahn stoppen - Keine Impressums- und Offenlegungspflichten für Privatpersonen
 Ja: 59 (97%) · Enthaltung: 7 · Nein: 2 (3%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.08.2012 um 19:29 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Der folgende Text möge an passender Stelle (z.B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Antrag

Rundfunk und Medien

Impressums- und Offenlegungspflichten

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Freiheit von Impressums- und Offenlegungspflichten für private Meinungsäußerung im Internet. Von Privatpersonen betriebene Websites sollen explizit nicht der Informationspflicht unterliegen, sofern sie keine direkten kommerziellen Dienste anbieten, selbst wenn darauf Werbung geschalten wird. Dazu werden entsprechende Änderungen des E-Commerce- und des Mediengesetzes angestrebt.

Begründung

Die derzeitige Regelung hat zur Folge, dass Kanzleien sich darauf spezialisieren, Privatpersonen abzumahnen, die der Informationspflicht nicht nachkommen. Dies steht in direktem Widerspruch zum Zweck des E-Commerce-Gesetzes, welches es dem Kunden bzw. Konsumenten erleichtern sollte, seine Rechte wahrzunehmen.