

Der Wortlaut in BGO §2 Mitgliedschaft werde wie folgt geändert:
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Wir sind die Online-Partei – da sollten wir unsere Mitglieder auch online erreichen können …