Initiative i1955: Nikotinhaltige Erzeugnisse zum rauchlosen Konsum als Handelsware
 Ja: 37 (66%) · Enthaltung: 15 · Nein: 19 (34%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
21(15+6)27(18+9)
 
 
E-Zigarette zulassen
Letzter Entwurf vom 15.01.2013 um 09:10 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Drogenpolitik

Nikotinhaltige Erzeugnisse zum rauchlosen Konsum

Die Piratenpartei fordert, dass nikotinhaltige Erzeugnisse bei denen die Nikotinabgabe nicht durch Verbrennung erfolgt, nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden deren Vertrieb, an volljährige Personen, keiner weiteren Einschränkung unterliegt.

Die Piratenpartei fordert darüber hinaus, dass Österreich seinen Einfluss für eine gleichartige europaweite Regelung geltend macht.

Begründung

Die derzeitige Einstufung solcher Erzeugnisse, insbesondere nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel ist willkürlich, da für Nikotin keinerlei therapeutischer Nutzen nachweisbar ist. Nikotinersatzprodukte wie Kaugummis oder Pflaster sind keine Therapie sondern lediglich eine alternative Verabreichungsform des Suchtmittels Nikotin.

Da diese alternativen Verabreichungsformen in erheblich geringerem Ausmaß gesundheitsschädlich als nikotinhaltige Raucherzeugnisse sind und darüber hinaus ihre Schadwirkung auf den Konsumenten selbst beschränken, ist eine Beschränkung des Vertriebs, der weit über die nikotinhaltiger Raucherzeugnisse, hinausgeht durch nichts zu rechtfertigen.

Tatsächlich werden solche Produkte wie E-Zigaretten aber auch Snus hauptsächlich von Rauchern als Alternative zum Rauchen genutzt und dieser Umstieg ist sowohl aus gesundheitspolitischen Gründen als auch aus Gründen des Nichtraucherschutzes zu befürworten.