Initiative i1939: Schiedsgericht nur mehr als Schlichtungseinrichtung (
Letzter Entwurf vom 13.01.2013 um 21:04 Uhr · Quelltext

Die Satzung der Piratenpartei Österreichs

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Satzung
§ 16 (2) Das Schiedsgericht ist ein echtes Schiedsgericht nach § 577 ZPO.

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§ 16 (2) Das Schiedsgericht ist kein echtes Schiedsgericht nach § 577 ZPO, fällt aber innerparteilich bindende Urteile.