Initiative i1901: Kleine Formalkorrektur § 19 Satzung
 Ja: 59 (88%) · Enthaltung: 5 · Nein: 8 (12%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 10.01.2013 um 09:32 Uhr · Quelltext

Die Bundessatzung soll in § 19 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Versagen die Parteimitglieder Organen der Bundesorganisation oder einzelnen ihrer Mitglieder durch eine Abstimmung das Vertrauen, so sind damit die betroffenen Personen sofort ihres Amtes enthoben. Ist ein Misstrauensantrag erfolgreich, zieht er den Verlust der Organstellung nach sich. Als Organe der Bundespartei gelten all jene, die an der länderübergreifenden Willensbildung der Piratenpartei Österreichs beteiligt sind.
 

Neuer Text

(1) Versagen die Parteimitglieder Organen der Bundesorganisation oder einzelnen ihrer Mitglieder durch eine Abstimmung das Vertrauen, so sind damit die betroffenen Personen sofort ihres Amtes enthoben. Ist ein Misstrauensantrag erfolgreich, zieht er den Verlust der Organstellung nach sich. Als Organe der Bundesorganisation gelten all jene, die an der länderübergreifenden Willensbildung der Piratenpartei Österreichs beteiligt sind.
 

Begründung: "Bundespartei" im letzten Satz durch "Bundesorganisation" ersetzt, damit es wörtlich mit dem ersten Satz übereinstimmt.