Diese Initiative | 20 | (11+9) | 31 | (12+19) | Gesamtänderung BFO §§ 2-5 und 7 |
Initiative i1810: Gültigkeitsbereich der Bundesfinanzordnung
Ja: 44 (96%) · Enthaltung: 8 · Nein: 2 (4%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 04.01.2013 um 12:12 Uhr · Quelltext
In die Bundesfinanzordnung soll ein neuer §1 eingefügt und alle bisherigen Paragraphen entsprechend neu numeriert werden
Alter Text
entfällt
neuer Text
§1 Gültigkeitsbereich
(1) Diese Finanzordnung hat Gültigkeit für das gesamte Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Österreichs.
(2) Die Finanzordnung gilt für die Piratenpartei Österreichs und alle ihr zugehörigen Unterorganisationen.
Begründung
Wie in Satzung und allen anderen Ordnungen sollte auch bei der Bundesfinanzordnung der Gültigkeitsbereich definiert werden