Diese Initiative | 26 | (21+5) | 28 | (19+9) | Anwaltspflicht bei Vernehmungen |
Die Piratenpartei Österreichs möge folgende Forderung an passender Stelle in ihr Parteiprogramm aufnehmen:
Recht auf einen Anwalt ab der Erstvernahme
Jeder Beschuldigte soll das Recht haben, ab der ersten Einvernahme einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen. Des Weiteren sollen Ermittlungsergebnisse nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden dürfen, wenn sie darauf zurückzuzuführen sind, dass der Beschuldigte nicht korrekt über seine Rechte informiert wurde.
Begründung:
Derzeit muss erst dann zwingend ein Anwalt eingeschaltet werden, wenn ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird. Leider zeigt sich, dass die Polizei bei den Einvernahmen davor die Beschuldigten oft falsch oder unvollständig über ihre Rechte informiert (1).
Diese Erstvernehmungen werden auch gerne benutzt, um dem Beschuldigten (der womöglich zu diesem Zeitpunkt noch unter Schock steht) Aussagen zu entlocken zu denen er nicht verpflichtet wäre (2). Diese Vorgehensweise beinträchtigt erheblich die Grundrechte des Beschuldigten und ist eines modernen Rechtsstaates unwürdig.
Quellen:
(1) http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/718244/Anwalt-soll-schon-beim-Erstverhoer-dabei-sein
(2) http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=1513