Initiative i1760: Stimmrecht für alle zahlenden Piraten
 Ja: 19 (46%) · Enthaltung: 14 · Nein: 22 (54%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
13(11+2)34(14+20)
 
 
Stimmrecht für alle zahlenden Piraten bei Mitgliederversammlungen (nicht in LQFB)
Diese Initiative
 
 
21(14+7)20(12+8)
 
 
Mitbestimmung nur bundesweit und in Ländern/Orten mit Bezug
Diese Initiative
 
 
27(13+14)24(16+8)
 
 
status quo sol bleiben
Letzter Entwurf vom 02.01.2013 um 21:38 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Die Satzung möge in §3 (2) wie folgt geändert werden:

Alter Text

... Sie haben Stimmrecht in der Bundesgeneralversammlung (BGV), dem Landesparteitag (LPT) der Landesorganisation (LO), welcher sie sich ggf. zuordnen, und den entsprechenden Wahlversammlungen und Generalversammlungen untergelagerter Ebenen. ...

Neuer Text

... Sie haben Stimmrecht bei allen Wahlversammlungen und Generalversammlungen. ...
 

Außerdem möge aus der Satzung §3 (6) gestrichen werden:

Alter Text

Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.
 

Außerdem möge die LDO in §5 (2) und (3) wie folgt verändert bzw. gestrichen werden:

Alter Text

(2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in der Gliederung „Bundesweite Themen“. (3) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, haben alle Mitglieder, die in der Gliederung „Bundesweite Themen“ Stimmrecht haben, auch in der Gliederung der Landesorganisation Stimmrecht, der sie zugeordnet sind.

Neuer Text

(2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in allen Gliederungen.

Begründung

Solange wir sehr wenige Piraten sind macht es keinen Sinn uns auseinander zu trennen und so auf die Meinung weniger die Meinung der Partei zu stützen. Ein Pirat aus Wien kann genau so gut entscheiden was für Graz gut ist.

zu den Anregungen

  • Wäre in der LDO § 5 (3) nochmal extra geregelt. -→ wenn man das möchte als eigenen unabhängigen Antrag einbringen.