Initiative i1702: Internationale Delegierte in die Satzung
 Ja: 64 (91%) · Enthaltung: 6 · Nein: 6 (9%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 19.12.2012 um 14:28 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung

§5 der Satzung werde wie folgt angepasst:

Alter Text

Siehe https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_5._Organe

Neuer Text

Keine Änderung an (2) und (5), Änderungen an den folgenden Absätzen:

(1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV), Bundesvorstand (BV), Bundesgeschäftsführung (BGF), Länderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Schiedsgericht (SG), Rechnungsprüfung (RP), Internationale Delegierte (ID), Landesparteitage (LPTe), Landesgeschäftsführungen (LGFen), Landesvorstände (LVe), ferner bei Bestehen der jeweiligen Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks- und Stadtgeneralversammlungen (BezGVen und StGVen) sowie Bezirks- und Stadtgeschäftsführungen (BezGFen und StGFen).
(3) Sitzungen von Organen sollen vorzugsweise persönlich stattfinden. Teilnahme via avancierter Kommunikationstechnologie ist jedoch möglich.
(4) BV, BGF, SG, RP und ID werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl iS dieser Satzung bestehen.
 

Weiters werde ein neuer Paragraph zur Satzung hinzugefügt:

§XX Internationale Delegierte (ID)

(1) Die ID vertreten die Partei in der Generalversammlung der Pirate Parties International (PPI).
(2) Gemäß den Statuten der PPI entsendet die Piratenpartei Österreichs sechs Internationale Delegierte.
(3) Die ID sind dafür zuständig, die Themen eines bevorstehenden Treffens der PPI den Mitgliedern sobald möglich mitzuteilen und zu den dort vorgebrachten Anträgen rechtzeitig entsprechende Meinungsbilder und Beschlüsse von den Mitgliedern einzuholen.
(4) Das Stimmrecht der Piratenpartei Österreichs in der Generalversammlung der PPI ist von den ID gemäß nach (3) eingeholten Meinungsbildern und Beschlüssen sowie gemäß den Statuten, dem Grundsatzprogramm und dem Parteiprogramm der Piratenpartei Österreichs auszuüben. Wenn kein direkter Beschluss bzw. keine entsprechende eindeutige Formulierung in Statuten oder Programmen das Stimmverhalten vorgeben, ist über die Ausübung des Stimmrechts ein Mehrheitsentscheid der auf der Generalversammlung anwesenden oder zugeschalteten ID zu treffen.
(5) Eine etwaige Delegation des Stimmrechts in der Generalversammlung der PPI kann ausschließlich durch direkten Beschluss der Mitglieder erfolgen.

Begründung

(Abgesehen von der Hinzufügung der ID werden nur die Reihenfolge der Organe in Aufzählungen angepasst und andere sprachliche Kleinigkeiten korrigiert.)

Zu den ID siehe die Statuten der PPI: http://wiki.pp-international.net/Statutes

IX. General Assembly
(4) Member Organizations are represented at any meeting of the General Assembly by a delegate or delegates not exceeding six from any one Member Organization.

X. Functions of the General Assembly
The functions of the General Assembly are:
a) to consider the policies and standards of the Pirate Movement throughout the world and take such action as shall further the goals of Pirate Parties International,
b) to formulate the general policy of Pirate Parties International,
c) to consider applications for Membership and decide as to the exclusion of Members,
d) to hold elections of the Board, and other committees,
e) to consider reports and recommendations presented by the Board,
f) to consider recommendations brought forward by Member Organizations,
g) to consider proposed amendments to these statutes, and
h) to accept internal regulations for the Pirate Parties International and to exercise other functions resulting from these Statutes.

Dies würde von den Delegierten in Absprache mit der Bundesorganisation bzw. den Mitgliedern über LQFB wahrgenommen, siehe XX (3) und (4).

XI. Voting
(1) Each Ordinary Member shall have one vote and resolutions shall be taken by a simple majority of the Members present or represented and voting. In the event of a tie, the motion is defeated.

Jedes Land, so auch wir, hat also genau eine Stimme. Die Statuten der PPI sehen nicht explizit vor, wie diese von den ID abgegeben wird; wenn kein Konsens besteht, scheint uns Mehrheitsbeschluss am zielführendsten und einfachsten.

(3) An Ordinary Member which is unable to be present at a meeting of the General Assembly may vote by proxy given to another Member, but no Member may accept more than one proxy.

Es gibt notfalls Delegationen; dies sollte wenn, dann von den Mitgliedern explizit in einem sonstigen Beschluss festgelegt werden (z. B. „Sofern alle Internationalen Delegierten der Piratenpartei Österreichs verhindert sind, wird unser Stimmrecht auf die Piratenpartei Deutschland übertragen.“ oder dergleichen), und nicht etwa nur von den ID, dem BV oder dem EBV.