Initiative i1665: Änderung von §6(3) der Landesgeschäftsordnung (Antragsfristen für den Landesparteitag)
 Ja: 4 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.12.2012 um 14:50 Uhr · Quelltext

Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(3) Antragsmindestfristen für einen LPT sind:
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche

Neuer Text

(3) Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche

Begründung

Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.