Initiative i1619: Status Quo
 Ja: 24 (63%) · Enthaltung: 7 · Nein: 14 (37%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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14(10+4)27(18+9)
 
 
Wahlperiode - nicht "erste GV eines Jahres", sondern "Wahl für 1 Jahr"
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24(15+9)15(11+4)
 
 
Änderung von §5(5) der Bundessatzung - Änderung der Wahlperiode
Diese Initiative
 
 
29(18+11)13(10+3)
 
 
Wahlperiode - Wahl für 2 Jahre
Letzter Entwurf vom 09.12.2012 um 21:30 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die reguläre Neuwahl bei der 1. BGV bietet der einerseits der Basis eine hervorragende Möglichkeit zu entscheiden ob die Arbeit der Organmitglieder in Ordnung war.

Außerdem bietet sie den Organen die Möglichkeit sich regulär aus dem Organ abwählen zu lassen.

Wenn wir eine zweitägige BGV haben werden wir wohl genug Zeit haben um die Organwahlen UND die Listenwahlen unterzubringen - wobei die Organwahlen ja großteils schneller gehen sollten da hier erst vor kurzer Zeit gegrillt wurde.

Ich würde diese Variante bevorzugen und würde gerne bei der 1. BGV anderen Mitgliedern die Möglichkeit geben sich in die BGF wählen zu lassen.

Der dritte Punkt ist die Nachbesetzung von Organen: Wenn nun Organmitglieder ausscheiden haben wir hier die Möglichkeit die Nachbesetzung völlig regulär durch eine Wahl durchzuführen. Eine erneute Wahl kann hier dem Wunsch der Basis besser gerecht werden als eine Nachbesetzung durch Nachrücken.

Viertens: Alle diese Anträge sind anlassbezogen. Es gibt sie nur wegen der aktuellen Situation. Hier sollten wir keine überstürzte neue Regelung suchen sondern ganz unabhängig diskutieren.