Diese Initiative | 47 | (26+21) | 22 | (18+4) | Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr | |||
Diese Initiative | 37 | (27+10) | 30 | (15+15) | Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre und jährliche Entrichtung | |||
Diese Initiative | 51 | (30+21) | 15 | (11+4) | Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre |
Initiative i1612: Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr und jährliche Entrichtung
Ja: 52 (75%) · Enthaltung: 7 · Nein: 17 (25%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 08.12.2012 um 00:49 Uhr · Quelltext
Die Bundesgeschäftsordnung möge in §2 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für ein Halbjahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Neuer Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden jährlich entrichtet, Vorauszahlungen sind für bis zu 1 Jahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Begründung
Eine Vorauszahlung von einem halben Jahr ist sehr kurz. Wir sollten überhaupt kein Problem mit längeren Zeiträumen hier haben?
Die jährliche Entrichtung wird eine massive Entlastung der LGFen und der BGF bewirken.