Initiative i160: Reform des Urheberrechts
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Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 14:59 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Meinungbild zum Urheberrecht
und dazu gedacht zur BGV 2012/2 als Antrag zum Programm vorgebracht zu werden.

Themenbereich

Digitales, Urheber-/Patentrecht, Datenschutz

Thema

Urheberrecht

Die Piratenpartei Österreichs wird im Nationalrat eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll in insofern in das bestehende Urheberrecht eingreifen, als dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in die Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.

Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber zu schützen, ad absurdum.

Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwertern soll die Urheberrechtsreform der Piratenpartei Österreichs zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter folgende Kernmerkmale beinhalten: Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen sollen komplett untersagt werden und Tauschbörsen legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.

Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser. Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden. Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referenten mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.

Begründung

Der Absatz soll als Präambel für den Bereich Urheberrecht dienen und in die Problematik einführen. Konkrete Forderungen (wie definierte Schutzfristen, Kulturwertmark etc.) und genauere Beschreibungen werden in den neu eingebrachten Anträgen beschrieben.