Initiative i1560: GOÄ04.2 LGF in LV integrieren – Gesamten LV wählen und dann aus dem LV noch den Schatzmeister wählen
 Ja: 7 (100%) · Enthaltung: 3 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 03.12.2012 um 14:33 Uhr · Quelltext

Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2012 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Hinzufügen von folgenden Punkten zu §3 - Abs. 3 (mit angepasster Nummerierung):
„(3.x) Der LPT kann beschließen, dass LGF und LV personell ident sind. In diesem Fall ist die LGF in den LV integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb des LV durch diesen selbst aufgeteilt werden. Der LV wird dann aus den Kandidaten für LV und LGF gewählt.
(3.x) Der Landesschatzmeister ist, wenn der LPT laut §3-3.6 die LGF in den LV integriert, nach Wahlmodus §4.6 aus den bereits gewählten LVs die sich für diese Aufgabe bereiterklären zu wählen. Sollte kein Kandidat für den Landesschatzmeister zur Verfügung stehen, hat der erstgereihte LV diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Landesschatzmeisters kann in diesem Fall durch den ELV bestimmt werden.“

Hinzufügen von folgendem Punkt zu §3 - Abs. 2.3:
„ - Falls der LPT die LGF laut §3-3.x in den LV integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der LGF.“

Begründung

Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Trennung von LV und LGF keine Vorteile bringt und teilweise sogar zur Arbeitsunfähigkeit der Landesorgane führt. So konnten beispielsweise vom LV gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt werden, da durch die nicht gegebene Beschlussfähigkeit der LGF und in weiterer folge auch im ELV die Zustimmung dieser Instanz fehlte.
Die Kompetenzen bzw. die Aufgabenverteilung werden vom LV sebstständig aufgeteilt – Der Landesschatzmeister (Kontoführung, Verantwortung für Buchhaltung) wird vom LPT aus den bereits gewählten Mitgliedern des LV gewählt.