

Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2013 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.
Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:
Ersetzen von §2 - (2):
„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.“
durch
„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.“
Akkreditierungen sind im LQFB-System erforderlich. Daher Klarstellung in der LGO.