Initiative i1556: Meinungsbild für Antrag zum LPT: GOÄ02 Genauere Definition der Stimmberechtigung
 Ja: 9 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 06.12.2012 um 17:16 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2013 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Ersetzen von §2 - (2):

Alter Text

„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.“

durch

Neuer Text

„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.“

Begründung

Akkreditierungen sind im LQFB-System erforderlich. Daher Klarstellung in der LGO.