Initiative i1405: Streichung BFO §4-(1): nur gesetzliche Vorgaben umsetzen (5000€)
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 20.11.2012 um 15:52 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:

Streichung

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!
 

Begründung

Die Piratenpartei sollte daran arbeiten, die gesetzliche Grenze für Spendentransparenz weiter zu senken, aber sich nicht selbst ins Fleisch schneiden mit der Selbstauferlegung niedrigerer Grenzwerte.

Mit Streichung einer niedrigerer Spendentransparenz aus der Finanzordnung unterwerfen wir uns nur den gesetzlichen Regeln: http://derstandard.at/1336696917443/Hintergrund-Das-Paket-im-Ueberblick

Der Rechnungshof genießt das Vertrauen der Bevölkerung.

Bild: http://www.kleinezeitung.at/system/galleries/upload/5/5/1/2972521/vertrauenkleing.jpg

Artikel: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2972521/vertrauen-justiz-erschuettert.story

§ 5 des PartG 2012 besagt:

Jede politische Partei hat über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben.

sowie

Dieser Rechenschaftsbericht muss von zwei nicht durch Kanzleigemeinschaft verbundenen Wirtschaftsprüfern (§ 9) überprüft und unterzeichnet werden (§ 8). Die Wirtschaftsprüfer werden vom Rechnungshof für fünf Jahre aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen Partei bestellt.

und

Jede politische Partei hat bis zum 30. September des folgenden Jahres den Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten und Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 dem Rechnungshof zu übermitteln.

Es ist für die Bevölkerung ausreichend, wenn der Rechnungshof unsere Finanzen überprüft und für korrekt befindet. Solange § 4 der FO existiert, werden unsere Sympathisanten am Spenden gehindert.