Initiative i1380: Klarstellung zu direkten Beschlüssen
 Ja: 58 (97%) · Enthaltung: 3 · Nein: 2 (3%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 09.11.2012 um 23:34 Uhr · Quelltext

Antrag

§8 (1) der LDO werde wie folgt angepasst:

Alter Text

(1) „Beschlüsse“ sind jene Anträge, die bei einem Thema mit einem Regelwerk zur direkten Programmänderung oder zur direkten Ordnungsänderung bei der Abstimmung gewonnen haben und das Stimmabgabe-Quorum erfüllen. Alle anderen Anträge stellen nur Meinungsbilder dar.

Neuer Text

(1) „Beschlüsse“ sind jene Anträge, die bei einem Thema unter einem „direkten“ Regelwerk bei der Abstimmung gewonnen haben und das Stimmabgabe-Quorum erfüllen. Alle anderen Anträge stellen nur Meinungsbilder dar.

Begründung

Bei der Einführung der sonstigen direkten Beschlüsse und direkten Satzungsänderungen wurde übersehen, dass das hier auch angepasst gehört.