Diese Initiative | 22 | (15+7) | 43 | (26+17) | Anpassung des Bankgeheimnisses |
Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Wirtschaft und Finanzen
Banken und Versicherungen
Aufhebung des Bankgeheimnis
Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufhebung des Bankgeheimnisses in der derzeitigen Form und eine Neuformulierung um effektive Verfolgung von Steuerhinterziehungen, Geldwäsche und dergleichen unter größtmöglicher Berücksichtigung des Datenschutzes zu ermöglichen. Zusätzlich fordert die Piratenpartei Österreichs die Zustimmung zur in Vorbereitung befindlichen EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie.
Begründung
ein bankgeheimnis steht im widerspruch mit der von uns geforderten transparenz in der politik und (finanz)wirtschaft.
In Österreich ist das Bankgeheimnis im § 38 Bankwesengesetz (Verfassungsgesetz) geregelt. Demnach dürfen Banken Auskünfte nur über richterlichen Auftrag geben, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, oder wenn ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet worden ist, oder in wenigen anderen Ausnahmefällen, z.B. im Todesfall gegenüber dem Abhandlungsgericht. Auch staatliche Stellen bekommen sonst keine Auskünfte. Bei ausländischen Strafverfahren dürfen Auskünfte ebenfalls nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen gegeben werden und hier auch nur dann wenn der gleiche Fall in Österreich auch zu einer Kontenöffnung führen würde, so werden z. B. Rechtshilfeersuchen von Deutschland wegen Finanzordnungswidrigkeiten kategorisch abgelehnt.
es geht bei der abschaffung/änderung des bankgeheimnisses nicht darum, jeder behörde einfachen zugriff auf alle daten zu geben, sondern hauptsächlich darum, auch bei finanzordnungswidrigkeiten den steuerbehörden überprüfungen leichter zu ermöglichen und vor allem geht es um konten von ausländischen staatsBürgerInnen die das österreichische bankgeheimnis zum schutz vor verfolgung der straftaten steuerhinterziehungen, geldwäsche usw. nutzen!
österreich und luxemburg sind innerhalb der eu die beiden einzigen länder, die eine einigung bzgl der eu-zinsbesteuerungsrichtlinie blockieren. damit verhindern sie auch die möglichkeit von abkommen mit drittstaaten. diese beiden staaten unterminieren mit ihren "laxeren" regeln den kampf gegen die steuerflucht.