Initiative i1328: Anwaltspflicht bei Vernehmungen
 Ja: 44 (80%) · Enthaltung: 10 · Nein: 11 (20%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
26(15+11)27(15+12)
 
 
Recht auf einen Anwalt ab der Erstvernahme
Letzter Entwurf vom 04.11.2012 um 18:01 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an der entsprechenden Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Inneres und Justiz

Anwaltspflicht bei Vernehmungen

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass polizeiliche Vernehmungen nur im Beisein des Anwaltes des zu Vernehmenden zulässig sind. Gegebenenfalls ist dafür zu sorgen, dass ein Pflichtanwalt diese Aufgabe übernimmt. Des Weiteren sollen Ermittlungsergebnisse nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden dürfen, wenn sie darauf zurückzuzuführen sind, dass seine diesbezüglichen Rechte nicht wahrgenommen wurden.

Begründung

Wurde als Meinungsbild unter https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/187.html bereits 51:15:8 angenommen, kam aber auf der BGV nicht dran.

Dank an Ohm, ich stell das hier nur neu ein.