Initiative i1255: Präambel Urheberrecht 2.0
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Diese Initiative
 
 
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Überarbeitung Präambel Urheberrecht
Letzter Entwurf vom 02.11.2012 um 20:58 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der Programmtext unter der Überschrift „Urheberrecht“ möge wie folgt überarbeitet werden:
 

Urheberrecht 2.0

Die Piratenpartei Österreichs strebt eine Reform des Urheberrechtes an. Diese Reform soll neuen Entwicklungen im Bereich der digitalen Medien Rechnung tragen und dafür sorgen, dass Urheber zu ihrem Recht kommen, während Rechteverwerter auf Basis einer neuen Rechtsmaterie, einem Urheberverwertungsrecht, eigenständig behandelt werden. Es gilt, das in den letzten Jahren entstandene Missverhältnis zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Bürgern wiederherzustellen.

Im Rahmen dieser Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Rechte, die heute hauptsächlich von Rechteverwertern und weniger von Urhebern wahrgenommen werden, neu geregelt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Schutzfrist. Die Schutzfrist wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach verlängert, wobei hiervon hauptsächlich Verwerter und nicht Urheber profitiert haben. Bereits gemeinfreie Werke wurden wieder unter Schutz gestellt. Dies stellt eine gewisse rechtliche Unsicherheit dar und räumt Rechteverwertern nachträglich Erträge ein, die sie im Vorfeld dem Urheber nicht abgegolten haben.

Im Sinne einer gewissen Praktikabilität in der Nutzung von Teilen aus urheberrechtlich geschützten Werken fordert die Piratenpartei Österreichs Änderungen im Gesetz, die das Recht auf Privatkopie stärken und die Nutzung von Teilen aus den Werken einfach und angemessen ermöglichen. Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wird wieder legalisiert, damit der Bürger nach dem „Ich-helfe-mir-selbst“-Prinzip in der Lage ist, seine gesetzlich legale Privatkopie anfertigen zu können.

Im Kontext einer möglichst offenen und hochwertigen Bildungslandschaft fordert die Piratenpartei Österreichs, dass die im öffentlichen Bildungs- und Forschungsbereich angekauften Materialien grundsätzlich unter einer freien Lizenz stehen müssen. Im Rahmen des schulischen und akademischen Betriebes erstellte Unterlagen sind ebenfalls unter eine freie Lizenz zu stellen.
 

Begründung

Füllwörter rausgenommen und Formulierungen überarbeitet.
 

Diskussion

01-NOV-2012: Angelegt