Diese Initiative | 30 | (15+15) | 37 | (27+10) | Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr und jährliche Entrichtung | |||
Diese Initiative | 33 | (13+20) | 34 | (28+6) | Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr | |||
Diese Initiative | 36 | (16+20) | 22 | (17+5) | Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre |
Initiative i1224: Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre und jährliche Entrichtung
Ja: 34 (52%) · Enthaltung: 10 · Nein: 32 (48%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 31.10.2012 um 17:21 Uhr · Quelltext
Die Bundesgeschäftsordnung möge in §2 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für ein Halbjahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Neuer Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden jährlich entrichtet, Vorauszahlungen sind für bis zu 4 Jahre möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Begründung
Eine Vorauszahlung von einem halben Jahr ist sehr kurz. Wir sollten überhaupt kein Problem mit längeren Zeiträumen hier haben?
Die jährliche Entrichtung wird eine massive Entlastung der LGFen und der BGF bewirken.