Initiative i1221: Änderung LDO §3 - Regelwerke zur Mitgliederversammlung
 Ja: 53 (100%) · Enthaltung: 7 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 02.11.2012 um 17:12 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Antrag

In der LDO §3 sollen die Zeiträume für alle Regelwerke „zur Mitgliederversammlung“ wie folgt verändert werden:

  • Neu: ≤ 14 Tage
  • Diskussion: 700 Tage
  • Eingefroren: 14 Tage
  • Abstimmung: 7 Tage

Weiters werde folgender Text am Schluss von §3 (4) hinzugefügt:

Die Anträge in Regelwerken „… zur Mitgliederversammlung“ werden manuell von der Taskforce LiquidFeedback genau 28 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.

Begründung

Das Prozedere, mit dem Anträge zur MV eingebracht werden, ist optimierbar, nämlich wie folgt:

Alle Anträge kommen in LQFB; wer keinen Zugang hat, schickt sie an die TF LQFB oder TF BGV, welche diese dann einstellen. Verpflichtung zur Antragstellung via LQFB gibt es aber formal keine (Ausfallsicherheit!).

Konzept:

  • Regelwerke „zur MV“ haben eine (de facto) unendlich lange Diskussionsphase und werden manuell per Ende der Antragsfrist auf „Eingefroren“ gesetzt
  • Eingefroren dauert genau 14 Tage (→ Ende der Gegenantragsfrist = Beginn der Abstimmungsphase, 7 Tage vor BGV = Ende der Abstimmungsphase)
  • Automatische Generierung der Antragsreihenfolge für die Tagesordnung + Antragsheft (geht per Erreichen der Abstimmungsphase mit Ende der Gegenantragsfrist):
    • Gruppierung der Anträge nach Themenbereich;
    • innerhalb der Themenbereiche gruppiert nach Initiatoren;
    • innerhalb der Themenbereiche Reihung nach Interessenten;
    • Reihung der Themenbereiche nach Interessenten oder Unterstützern;
    • Reihung der Antragsarten: Satzung > GO > Programm > Sonstige.