Initiative i1220: Streichung BGO §4 (9) und (10)
 Ja: 50 (81%) · Enthaltung: 4 · Nein: 12 (19%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 31.10.2012 um 13:14 Uhr · Quelltext

Die BGO möge in § 4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(9) Für Wortmeldungen kann sich jedes Mitglied durch Aufzeigen mit der Stimmkarte in die Warteliste eintragen lassen. Der Moderator vergibt jeweils 1 bis 3 Minuten Redezeit, die vor Beginn der Wortmeldung mitzuteilen sind. Der Moderator hat den Ablauf der Redezeit 15 Sekunden vorher per Zeichen mitzuteilen, kann sich jedoch entscheiden die Redezeit zu verlängern, was ebenfalls durch ein Zeichen anzuzeigen ist. Wird der Ablauf der Redezeit ignoriert kann der Moderator unterbrechen. Direkt vom Thema betroffene Personen, wie etwa Kandidaten, sind in der Warteliste vorzuziehen, wenn sie anzeigen, dass sie sich direkt auf den aktuellen Redner beziehen wollen. Sie haben das Recht alle an sie gestellten Fragen zu beantworten. Bei wiederholter Missachtung der Redezeit oder Störung ist der Moderator berechtigt an die BGV Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds von weiteren Reden zu stellen.

(10) Durch Heben beider Hände angezeigte Anträge zur Geschäftsordnung müssen umgehend zugelassen werden, sie sind auf 1 Minute beschränkt. Diese Anträge umfassen insbesondere:

1. Anträge auf Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung,

2. Auslassen oder Verschiebung eines Tagesordnungspunktes,

3. Überweisung an einen Ausschuss,

4. Schluss der Debatte,

5. Schluss der Rednerliste,

6. Beschränkung der Redezeit,

7. Fassung der Fragestellung bei Abstimmung,

8. sachliche Richtigstellung oder

9. persönliche Erklärung.

Anträge gelten als angenommen, wenn sich kein Widerspruch erhebt, ansonsten ist der Gegenredner anzuhören und über den Antrag abzustimmen.

Neuer Text

(9) Eine Versammlungsordnung muss fristgerecht eingereicht werden und zumindest Regeln zu Wortmeldungen und Formalanträgen festlegen.

Begründung

Wir sind mit der Versammlungsordnung der letzten BGV sehr gut gefahren, diese Punkte der BGO waren großteils hinfällig (nur einmal wurde ein Formalantrag auf Schluss der Debatte gestellt).

Die Versammlungsordnung bietet ein wesentlich flexibleres Mittel um die BGV den aktuellen Anforderungen anzupassen.