Initiative i1192: Formalkorrektur in §9 (2) – Schatzmeister streichen
 Ja: 58 (100%) · Enthaltung: 3 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 13:57 Uhr · Quelltext

Der derzeitige §9 (2) der Satzung möge von

(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an Mitgliedern. Der BV kann durch Beschluss ein Parteimitglied zum "Schatzmeister" ernennen bzw. diesen Titel wieder entziehen. Der Schatzmeister ist mit der Finanz- und Mitgliederverwaltung betraut.

in

(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an Mitgliedern.

geändert werden.

Begründung

Bundesschatzmeister ist ein separates, direkt gewähltes Amt; das hat hier IMHO nix verloren und gehört dringend korrigiert.