Initiative i1189: keine änderung des § 4 der fo
 Ja: 11 (15%) · Enthaltung: 12 · Nein: 60 (85%) · Nicht angenommen (Rang 7)
Diese Initiative
 
 
16(14+2)62(36+26)
 
 
Spendentransparenz - Ausweis der Spenden ab 100 Euro
Diese Initiative
 
 
17(15+2)55(30+25)
 
 
Spendentransparenz ab 200€
Diese Initiative
 
 
20(16+4)57(33+24)
 
 
Spendentransparenz ab 500€
Diese Initiative
 
 
19(16+3)52(28+24)
 
 
Spendentransparenz ab 300€
Diese Initiative
 
 
23(20+3)50(25+25)
 
 
Spendentransparenz - Ausweis der Spenden ab 100 Euro (auch rückwirkend)
Diese Initiative
 
 
29(17+12)43(28+15)
 
 
Spendentransparenz ab 1000€
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 13:31 Uhr · Quelltext

wir piraten können nicht – völlig zu recht – transparenz in der politik fordern und uns selbst durch eine änderung § 4 der FO dieser transparenz verschliessen!
und tranzparenz heisst in diesem fall die offenlegung von spenden in jeder höhe!

die derzeitige gesetzliche regelung sieht so aus:

PARTEISPENDEN: Die Parteien sollen in ihrem Rechenschaftsbericht (siehe unten) künftig Spenden auflisten, die an die Partei und ihre Untergliederungen, an parteinahe Organisationen sowie an Abgeordnete geflossen sind. Wenn Spenden 5.000 Euro jährlich überschreiten, werden auch Name und Anschrift der Spender offengelegt. Stückelungen zur Unterschreitung der Grenze werden verboten. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen umgehend veröffentlicht werden.

  • Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil. Ebenfalls untersagt: Auslands- und Barspenden ab 2.500 Euro, anonyme Spenden und weitergeleitete Spenden Dritter ab 1.000 Euro. Strengere Regeln auf Landesebene sollen zulässig sein.

GRAUBEREICHE: Nicht als Spende ausgewiesen werden müssen allerdings auch künftig Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten sowie Personal- und Sachspenden. Diese Beträge werden lediglich als Gesamtsumme im jährlichen Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Von wem das Geld gekommen ist, soll die Öffentlichkeit aber nicht erfahren. Auch das Medientransparenzgesetz greift hier nur bedingt, weil es nur für öffentliche Unternehmen gilt. Die Inserate von Privatunternehmen wie Raiffeisen oder Novomatic in Parteizeitungen werden davon nicht erfasst.

ich möchte auch festhalten, dass nach auskunft meiner bank, es nicht möglich ist, anonyme überweisungen oder bareinzahlungen auf ein konto durchzuführen. es gibt eine ausweispflicht bei bareinzahlungen und barüberweisungen. diese gilt ab 0,- euro!

so gesehen dürften auch anonyme barspenden an ein mitglied der piraten bzw. die piratenpartei nicht angenommen werden!

meines erachtens betrifft dieses thema eines unserer kernthemen – nämlich die transparenz!
kann man auch „ein bissl“ transparent sein?
oder ist unsere forderung nach transparenz nicht umfassend?

beeinträchtigt die festlegung einer untergrenze ab der die transparenz zu greifen beginnt nicht unsere glaubwürdigkeit?

bezüglich des bürokratischen aufwandes für die bgf bei der transparentmachung von spenden, bin ich davon überzeugt, dass unsere neu gewählte bgf fähig und willens ist, eine automatisierte lösung für dieses problem zu finden und somit der dementsprechende aufwand gering ist.