Initiative i1176: Satzungsänderung direkt. 70% bleibt. Notwendiges Quorum x^0,7
 Ja: 49 (78%) · Enthaltung: 8 · Nein: 14 (22%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
29(16+13)35(15+20)
 
 
Satzungsänderung direkt: Mehrheit 75%
Diese Initiative
 
 
27(14+13)36(16+20)
 
 
Satzungsänderung direkt - Mehrheit 70% (Status Quo)
Diese Initiative
 
 
33(19+14)28(11+17)
 
 
Satzungsänderung direkt - Mehrheit 80%
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 18:41 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Für das Regelwerk "Satzungsänderung direkt" möge der Text

Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.

geändert werden auf

Unabhängig vom Beteiligungsquorum für andere direkte Beschlüsse ist der Antrag nur bindend, wenn ein Beteiligungsquorum von x^0.7 i. S. v. §7 (2) erfüllt wurde.“

Begründung

Die Mitgliederversammlung hat die notwendige Mehrheit auf 70% festgelegt. Das notwendige Quorum mit x^0,6 für die bindende Wirkung wären aber nur noch derzeit 43 Personen. Die Mindestanzahl für Beschlußfähigkeit der BGV beträgt 10%. Bei x^0,7 ist eine ausreichend hohe Anzahl gegeben, die auch berücksichtigt, dass durch Delegationen nicht jeder selbst abstimmt. Durch das degressive Quorum bleibt auch bei möglicher sinkender stimmberechtigter Mitgliederzahl eine Satzungsänderung weiterhin möglich.

In diesem Fall gilt auch nicht das Argument das dieser Themenbereich viele nicht interessiert und daher nicht so viele mitstimmen werden. Denn Satzungsänderungen betreffen die gesamte Partei und es sollten daher eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten aktiv werden.