Auf Grund der immer mehr werdenden finanziellen Problemen der Gemeinden, sollten diese eine erhöhte Grundsteuer veranschlagen können für Grundstücke laut Raumordnungsplan ausgewiesen als Bauland und vom Besitzer nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Begründung:
Besitzer von Zweit- oder Nebenwohnsitzen verursachen gegenüber den Einnahmen der Gemeinden verglichen mit Besitzern von Grundstücken und Häusern die als Hauptwohnsitz genutzt werden Mehrkosten. Trotz geringer Nutzung und Einnahmen, hat die Gemeinde zur Erhaltung der Infrastruktur die selben Kosten. Durch die erhöhte Grundsteuer ist die Gemeinde in der Lage diese Differenz an Einnahmen auszugleichen.
Eine Auslagerung der Infrastruktur-kosten zur Erhaltung, Wartung und Pflege auf Bürger mit Hauptwohnsitz widerspricht den Prinzipien der Piraten.