Initiative i1129: Angleichung der Personalausstattung in den Pflegeheimen an das Bundespflegegeldgesetz
 Ja: 42 (93%) · Enthaltung: 13 · Nein: 3 (7%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 22.10.2012 um 20:19 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Senioren

Pflegeheime

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Personalausstattung in Pflegeheimen an die Minutenwerte des Bundespflegegeldgesetzes anzupassen.

Begründung:

Ab Pflegestufe 4 ist in den meisten Bundesländern eine Aufnahme in ein Pflegeheim möglich, bzw. besteht die Möglichkeit der staatlichen Zuzahlung zu den Heimkosten.
Laut Bundespflegegeldgesetz § 4 (2) erhält ein Österreicher die Pflegestufe 4 ab einem monatlichen Pflegebedarf von 160 Stunden.
Wenn ich hiervon die Zeit für Reinigung des Wohnraums, Wäsche und Einkäufe etc. abziehe (Mindestwert lt. Einstufungsverordnung zum BPGG § 2 (2) 40 Stunden) bleiben noch 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat!
Bei 50 Heimbewohnern der Pflegestufe 4 komme ich somit auf einen durchschnittlichen Wert von 196 Stunden Pflegebedarf pro Tag.
Gemäß den Personalschlüsselverordnungen der einzelnen Bundesländer stehen jedoch folgende Zahl von Pflegestunden zur Verfügung (werden durch Tagessätze der Sozialhilfeträger gezahlt):
Wien 154,71 Stunden
Steiermark 103,14 Stunden
Kärnten 108,57 Stunden
Oberösterreich 108,57 Stunden
Burgenland 68,07 Stunden
Dies zeigt das eine Angleichung unbedingt erforderlich ist. Es kann nicht angehen, dass für die gleiche Pflegebedürftigkeit der Bund 196 Stunden fordert, in Wien die Heimbewohner davon 45 Stunden weniger erhalten und im Burgenland gar 128 Stunden weniger, als der Bund fordert.