Initiative i1111: Forenstrafen: Sühne, Schuldausgleich, Vergeltung, Prävention und Resozialisierung
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 19.10.2012 um 16:44 Uhr · Quelltext

Meinungsbild

Forum

Strafen

Tilgung von Strafen

Eine Tilgung von Strafpunkten (Verwarnungen und Strafen) soll möglich sein, wenn
1.) Die Strafe verbüßt wurde (Vergeltung und Prävention)
2.) Sich der User für sein Fehlverhalten entschuldigt (Sühne)
Das kann je nach Schwere des Verstoßes schon ausreichend sein.
3.) Bei schwereren Vergehen soll ein positiver Beitrag zur Gemeinschaft geleistet werden
(Schuldausgleich und Resozialisierung)
Solche Beiträge können sein (unvollständige Aufzählung):

  • Mithilfe bei Programmarbeit,
  • Mitarbeit bei neuen Anträgen,
  • Vorbildliches Verhalten im Forum (z.B.: Streitschlichtung, Betreuung von Neulingen)
  • Organisation von Events

Hierbei gilt jedoch, dass nur produktive Beiträge zu Berücksichtigen sind, die
3a.) für den Großteil der User im Forum nachvollziehbar sind
(Dokumentation)
3b.) nach dem eigentlichen Vorfall, der zur Bestrafung geführt hat, stattgefunden haben
(gutes Verhalten in der Vergangenheit führt nicht automatisch zur Tilgung von Strafen)
Die Beurteilung der Strafen obliegt den Moderatoren.

Offtopic

Moderatoren sollen möglichst einfach wählbar sein
Moderatoren sollen möglichst einfach abwählbar sein
Die genauen Kriterien für die Wahl und Abwahl sind jedoch nicht Thema dieses Meinungsbildes und sollten daher in einem eigenen Meinungsbild erfasst werden.

Begründung

Nichts wird besser indem einfach nur Zeit vergeht.
Eine Grundlage für das Verfallen von Strafen muss die Erkenntnis von eigenem Fehlverhalten und eine zukünftige Besserung sein.
Oder um es mit den Worten des deutschen Bundesverfassungsgericht zu sagen:
„Schuldausgleich, Prävention Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet“