Die BGV möge der Bundesgeschäftsordnung in §2 folgenden Text als Absatz hinzugefügen:
==== Text ====
Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
==== Begründung ====
In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.