Die BGV möge der Bundesgeschäftsordnung in §2 folgenden Text als Absatz hinzugefügen: ==== Text ==== Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen. ==== Begründung ==== In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.