Die BGV möge der Bundesgeschäftsordnung in §2 folgenden Text als Absatz hinzugefügen:
Text
Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
Begründung
In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.