Die BGV möge der Bundesgeschäftsordnung in §2 folgenden Text als Absatz hinzugefügen:

Text

Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.

Begründung

In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.