Die Piratenpartei Graz möge beschließen * Alle Einladungen sind nach Einlangen zu veröffentlichen * Absender/Einladende sind von dieser Praxis in Kenntnis zu setzen * Sollte es Gespräche gegeben, die darauf abzielen, Abstimmverhalten zu beeinflussen, ist dies zu protokollieren und zu veröffentlichen * Einladungen, die nicht angenommen werden, sind unter interessierten Mitgliedern zu verlosen Die Bestimmungen des [http://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c948485398b9b2a013c6764c78f2bfb.de.0/korrstraeg_fibel_webversion.pdf Korruptionsstrafrechts] sind einzuhalten. Sollte es zu Verstößen (Bestechungsversuchen...) kommen, sind diese unverzüglich und ohne Aufforderung anzuzeigen.