Die Piratenpartei Graz möge beschließen

  • Alle Einladungen sind nach Einlangen zu veröffentlichen
  • Absender/Einladende sind von dieser Praxis in Kenntnis zu setzen
  • Sollte es Gespräche gegeben, die darauf abzielen, Abstimmverhalten zu beeinflussen, ist dies zu protokollieren und zu veröffentlichen
  • Einladungen, die nicht angenommen werden, sind unter interessierten Mitgliedern zu verlosen

Die Bestimmungen des Korruptionsstrafrechts sind einzuhalten. Sollte es zu Verstößen (Bestechungsversuchen...) kommen, sind diese unverzüglich und ohne Aufforderung anzuzeigen.