Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Liquid-Democracy-Ordnung in §3 beschließen

=Alter Text=

entfällt

=Neuer Text=

(8) Delegationen werden nur mehr bei Abstimmungen herangezogen.

=Begründung=

Delegationen werden vergeben, da die Delegationsgeber nicht die Zeit für Abstimmungen haben, daher sollen diese nicht mehr als Unterstützer gelten.