Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Liquid-Democracy-Ordnung in §3 beschließen

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(8) Delegationen werden nur mehr bei Abstimmungen herangezogen.

Begründung

Delegationen werden vergeben, da die Delegationsgeber nicht die Zeit für Abstimmungen haben, daher sollen diese nicht mehr als Unterstützer gelten.