Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Soziales

Die Piraten fordern die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer

Begründung

Eine Studie aus dem Jahr 2004 errechnete einen Anteil dieser Steuer in Österreich am Bruttoinlandsprodukt von 0,08 Prozent, in Frankreich lag sie damals bei 0,55 Prozent. In Deutschland liegt der aktuelle Ertrag durch die Erbschaftssteuer bei € 4 Mia. Davon ausgehend ist mit einem Etrag von 400 bis 500 Mio jährlich zu rechnen.

http://diezukunft.at/?p=1312

Die Erben stellen eine Minderheit in der Gesellschaft dar und reiche Erben sind sogar eine Seltenheit. Die materiellen Interessen dieser vermögenden Gruppe werden aber gehütet, als zählten sie zu einer aussterbenden Gattung.
 

http://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=29518&mime_type=application/pdf

ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG

Perspektiven der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich

Erbschaftssteuern haben im internationalen Vergleich eine nicht unwesentliche Bedeutung für die Finanzierung der öffentlichen Hand. Zwar haben einige wenige Länder die Besteuerung von Erbschaften in den letzten Jahren abgeschafft. Dennoch finden sich Erbschaftssteuern nach wie vor in den meisten Steuersystemen der entwickelten Industriestaaten. Neben fiskalischen Gründen sprechen auch allokations- und beschäftigungs- sowie verteilungspolitische Erwägungen für die Erhebung von Erbschaftssteuern. Für die aktuelle österreichische steuerpolitische Diskussion spielt das künftige Aufkommenspotenzial einer Erbschaftssteuer – zumal bei einer Reform des Bewertungsverfahrens für Liegenschaften, das die derzeit eklatant unterbewertete steuerliche Bemessungsgrundlage näher an den tatsächlichen Verkehrswert heranführt – eine besondere Rolle: Eine solche Reform, die das Aufkommen aus vererbtem Grund- und Immobilienvermögen stärkt, vergrößerte insbesondere den fiskalischen Spielraum zur Senkung anderer Steuern mit stärker verzerrenden Wirkungen, wie sie vor allem arbeitsbezogene Abgaben darstellen. Die Nutzung solcher Spielräume zu einer aufkommensneutralen Umstrukturierung des Gesamtabgabenaufkommens würde in Österreich, wo der Faktor Arbeit auch im internationalen Vergleich einer außerordentlich hohen Grenz- und Durchschnittsbelastung unterliegt, die Beschäftigung steigern. Selbstverständlich wäre der fiskalische Ertrag auch einer auf marktnah bewerteten Liegenschaften beruhenden Erbschaftssteuer zu gering zur Durchführung einer aufkommensneutralen, umfassenden Abgabenstrukturreform. Dennoch könnte die Frist, die der VfGH zur Herstellung einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Erbschaftssteuer gesetzt hat, genutzt werden, um sämtliche Optionen gründlich auszuloten, wie eine wachstums- und beschäftigungsfreundlichere Struktur der Steuer- und Abgabenlast in Österreich hergestellt werden könnte. Hierzu gehört auch die Einbeziehung vermögensbezogener Steuern.